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Ihre Kundin wünscht die vollständige Datenlöschung

Verfasst: 3. Januar 2024 07:06
von kasoft
Ihre Kundinnen haben jederzeit das Recht eine vollständige Datenlöschung bei Ihnen einzufordern. In unserer hochgradig vernetzten Umgebung ist der Prozess der Datenlöschung sehr komplex. Unsere Systeme sind so konzipiert, dass sie eine große Menge an Daten speichern und verarbeiten, die über verschiedene Module und Funktionen verteilt sind. Wenn eine Löschung angefordert wird, müssen wir sicherstellen, dass die entsprechenden Daten vollständig und aus allen Teilen des Systems entfernt werden, ohne die Integrität und Funktionalität des Systems zu beeinträchtigen. Dies kann ein aufwendiger Prozess sein, da es nicht nur darum geht, einzelne Datensätze zu entfernen, sondern auch sicherzustellen, dass keine kritischen Abhängigkeiten oder Verbindungen gestört werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten in diesen Prozess eingreifen können. Manchmal sind wir aufgrund dieser Vorschriften verpflichtet, bestimmte Daten für einen vorgeschriebenen Zeitraum zu speichern, selbst wenn eine Löschung beantragt wird.

Es kann also sein, dass Sie in Zukunft mit Anfragen zur Datenlöschung seitens Ihrer Kundinnen konfrontiert werden. In solchen Fällen bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie durch den Prozess zu führen, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Aufbewahrungspflichten beachtet werden.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei jeglichen Fragen oder Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der Datenlöschung zu kontaktieren. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen und gemeinsam die besten Lösungen zu finden.

Grundlagen
Unter dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG), das am 1. September 2023 in Kraft trat, haben natürliche Personen das Recht, die Löschung ihrer persönlichen Daten zu verlangen. Dieses Recht auf Löschung kann ausgeübt werden, solange die Daten nicht mehr für den Zweck benötigt werden, für den sie erhoben wurden, und keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

Das Gesetz und die entsprechenden Verordnungen verbessern die Bearbeitung persönlicher Daten und gewähren den betroffenen Personen neue Rechte. Dies beinhaltet auch den Umgang mit Löschanträgen. Natürliche Personen können eine Löschung ihrer Daten mündlich oder schriftlich verlangen, und das Verfahren muss im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum kann um 30 Tage verlängert werden, wenn ein Unternehmen bei der Bereitstellung der Daten noch nicht erfolgreich war​.

In Bezug auf die Kostenpflichtigkeit dieser Dienstleistung ist festzuhalten, dass das Gesetz keine spezifischen Anforderungen bezüglich der Kosten für die Datenlöschung stellt. Allerdings ist die korrekte Bearbeitung von Betroffenenrechten, einschließlich Auskunfts- und Löschbegehren, sicherzustellen. Es wird erwartet, dass Unternehmen einen effizienten Prozess für die Bearbeitung dieser Anfragen einrichten.

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Schweizer Datenschutzgesetz Unternehmen dazu verpflichtet, Anfragen zur Datenlöschung korrekt zu bearbeiten und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu erfüllen. Es gibt jedoch keine explizite Bestimmung im Gesetz, die vorschreibt, dass die vollständige Datenlöschung kostenlos angeboten werden muss. Es liegt daher im Ermessen des Unternehmens, ob für diesen Service Gebühren erhoben werden.